Jagdschein Schleswig-Holstein
+++++ Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Kopie des Fragenkatalogs von Niedersachsen, da dieser der Umfangreichste ist. Auf Hinweis von Partnern kann dieser für Schleswig-Holstein eingesetzt werden. +++++
Um in Deutschland die Erlaubnis zu erhalten die Jagd auszuüben, benötigt man eine behördliche Erlaubnis (Jagdschein). Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) voraus, dass im Rahmen des Bundesjagdgesetzes die Jägerprüfung bestanden wurde.
Voraussetzungen für das Ablegen der Jägerprüfung sind ein Mindestalter von 15 Jahren und die nachweisliche Absolvierung von theoretischer und praktischer Ausbildung.
Hierbei handelt es sich inhaltlich um den selben Fragenkatalog wie in Niedersachsen. Dieser kann jedoch - mit einigen Ausnahmen - problemlos auch in anderen Bundesländern angewandt werden, da dieser der umfangreichste und derzeit aktuellste ist. Diesen Tipp bekamen wir von unseren Partnern. Falls beim Lernen Probleme oder fachliche Fragen bezüglich des Inhalts auftreten, können Sie sich jederzeit an unseren Support wenden.