„PPL-BZF Beschränktes Funksprechzeugnis“ das geniale Online-Lernsystem

Dieses Angebot enthält:

  • Unbeschränkten Zugang zum gewählten Prüfungsstoff.
  • Kompletten Fragenkatalog
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  • Es handelt sich um eine einmalige Zahlung. Kein Abo. Zeitlich nicht befristet!

Infos zu den Flugfunkzeugnissen


Der Ablaufplan für dein Flugfunkzeugnis


So gelangst du in wenigen Schritten zu deinem Flugfunkzeugnis:

Was ist ein Flugfunkzeugnis und wofür brauche ich es?


Bei der Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis benötigt. Es wird benötigt für

- die Ausbildung als Berufs- oder Verkehrspilot (ATPL / CPL)
- die Instrumentenflugberechtigungen IR, CBIR oder EIR
- die UL/SPL/PPL Pilotenlizenz
- das Fliegen von Solo-Navigations-Dreiecksflügen
- evtl. Trainings- und Soloflüge in Kontrollzonen

Welche Arten von Flugfunkzeugnissen gibt es?


PPL(AZF) / AZF E
Das AZF (allgemeine Funksprechzeugnis) ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks bei IFR- und VFR-Flügen. Der Sprechfunk darf im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen, im Instrumentenflug ausschließlich auf englisch. Möchte man eine ATPL (Verkehrspilotenausbildung) oder eine Schulung zur Instrumentenflugberechtigung absolvieren, ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

Das AZF E berechtigt den Inhaber, den Sprechfunk bei IFR- und VFR-Flügen in englischer Sprache durchzuführen.

PPL(BZF I / BZF II) / BZF E
Das BZF I (beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I) berechtigt den Inhaber, den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher und englischer Sprache durchzuführen.

Das BZF II berechtigt den Inhaber, den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) ausschließlich in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum durchzuführen.

Das BZF E berechtigt, den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln ausschließlich in englischer Sprache durchzuführen.

Voraussetzungen für das Flugfunkzeugnis


Um zur Prüfung antreten zu können, muss man folgendes erfüllen können:

- für die BZF Zeugnisse ein Mindestalter von 15 Jahren (bei Erhalt der Lizenz / spätestens drei Monate nach der Prüfung)
- für die AZF Zeugnisse ein Mindestalter von 18 Jahren (bei Erhalt der Lizenz, bzw. spätestens drei Monate nach der Prüfung)
- eine Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des Einzahlungsbeleges / der Überweisung bei Online-Verfahren
- bei einer Zusatzprüfung die Kopie des bereits erworbenen Flugfunkzeugnisses

Was kostet die Flugfunkzeugnis Prüfung?



Generell liegen die Kosten für das Flugfunkzeugnis zwischen ca. 200€ bis 350€ zzgl. Lehrmaterialkosten und Unterlagen. Für die theoretische Prüfung empfiehlt sich hier der PPL Fragenkatalog, welchen du auch bei uns findest.

Die Flugfunkzeugnis Prüfung Online machen



Mit der Unterstützung von Büffeln.Net kannst du dich auf deine Flugfunkzeugnis Prüfung ganz einfach vorbereiten - Online und sogar Offline! Wenn du beispielsweise oft unterwegs bist und dich gerne auf deine Prüfung vorbereiten möchtest, kannst du einfach mit der App und dem offiziellen Fragenkatalog Weiterbüffeln.
Deinen Lernstand behält du so immer im Auge. Auch nach deiner Prüfung kannst du dein Wissen mit der App auffrischen, denn mit der einmaligen Zahlung gibt es keine begrenzte Nutzungsdauer.

Kapitelübersicht

Diese Prüfung umfasst insgesamt 261 Fragen verteilt auf 1 Kapitel.

FragenFragen
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Prüfungsablauf der Funksprechzeugnisse


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PPL(AZF)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test in englischer Sprache. Bei diesem müssen 40 Fragen innerhalb von 30 Minuten aus den 288 veröffentlichten Fragen beantwortet werden. Inhaber eines BZF II müssen hierbei – wie beim BZF I – den Englisch-Lese-Text bestehen, d.h. einen Text auf Englisch vorlesen und ins Deutsche übersetzen.

Die praktische Prüfung beinhaltet die Simulation eines Instrumentenflugs, bei dem der Prüfling den Teil des Piloten, der Prüfer den Teil des Lotsen übernimmt. Dazu gehört auch die korrekte Erstellung eines Flugplans.

PPL(BZF)
Die praktische Prüfung besteht im BZF I und BZF II aus einem Multiple-Choice-Test in deutscher Sprache. Hierbei müssen innerhalb 60 Minuten mindestens 75 von 100 gestellten Fragen beantwortet werden.

Bei der Flugvorbereitung müssen drei praxisnahe Fragen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden.

Im theoretischen Teil vom BZF E muss ein kurzer Fachtext in englischer Sprache vorgelesen und anschließend mündlich in deutscher Sprache übersetzt werden.

Im praktischen Teil der BZF Prüfungen wird ein Flug simuliert, bei dem der Prüfling den Teil des Piloten, der Prüfer den Teil des Lotsen übernimmt. Hierbei wird nach Einhaltung der Standardverfahren, Funkdisziplin, zügige Abwicklung von Meldungen, die pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Sprechgruppen des Flugfunks bewertet. Auch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen können hierbei verlangt werden.


Strafen bei Verstößen


Die unerlaubte Nutzung von Flugfunk-Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher auch geahndet. Hört man beispielsweise auch den Flugfunk ohne eine Berechtigung ab, ist dies in der Bundesrepublik strafbar.

Alle Angaben sind ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, wurden jedoch nach bestem Gewissen zusammengetragen. Stand: Februar 2020

Quellenangaben:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Funkzeugnisse/Flugfunk/flugfunk-node.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Sprechfunkzeugnis_(Luftfahrt)#AZF
https://www.flightteam.de/funksprechzeugnis/

Prüfe deinen Lernstand und behalte stets den Überblick

Unsere Lern- und Fragenstatistik zeigt dir jederzeit an, ob du auch wirklich fit für die Prüfung bist! Büffeln.Net bietet eine gute Übersicht über deinen derzeitigen Lernstand und zeigt dir in bestimmten Bereichen deine Schwächen auf. So kannst du dich ruhigen Gewissens zur Prüfung anmelden.

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PPL-BZF Beschränktes Funksprechzeugnis 

Wie in einem intelligenten Karteikartensystem wiederholt unsere App alle Prüfungsfragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Unser System wiederholt dabei vorrangig die Fragen, die du falsch beantwortet hast, bis du den Lernstoff für deine Prüfung sicher kannst. Das Büffeln.Net Lern-O-Meter hilft dir dabei, deinen Lernfortschritt besser im Auge zu behalten. Bei einem Kauf der Vollversion auf Büffeln.Net ist die App-Version dazu kostenlos!

Um eine Pilotenlizenz zu erwerben, benötigt man ein gültiges Flugfunkzeugnis. Man unterscheidet die folgenden Sprechfunkzeugnisse:
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF I, BZF II und E)
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF – deutsch und englisch bzw. AZF E – nur englisch)
Mit dem BZF I besitzt man die Berechtigung auf Flügen nach Instrumentenflug und nach Sichtflugregeln in englischer Sprache den Sprechfunk durchzuführen, dagegen erlaubt das BZF II den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum und mit dem BZF E ist man berechtigt den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache durchzuführen.
Voraussetzung für den Erwerb des BZF ist ein Mindestalter von 15 Jahren bzw. das Vollenden des 15ten Lebensjahres drei Monate nach der Prüfung.

So bereiten wir dich einfach und effizient mit der App auf deine Prüfung vor:

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Stand des Fragenkatalogs: 01.05.2024
Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren.
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Copyright Hinweise:
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Fragenkatalog Stand: 01.05.2024
Zuletzt geprüft: Juni 2024

Der Fragenkatalog wurde von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bearbeitet und herausgegeben.

Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls selbst unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Funkzeugnisse/Flugfunk/start.html -> Prüfungsfragen

Diese App ist keine App der Bundes- oder Landesregierung.

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