„Giftschein“ das geniale Online-Lernsystem

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Infos zum Sachkundenachweis nach §11 der Chemikalien-Verbotsordnung - Giftschein


Der Ablaufplan für deinen Giftschein!


So gelangst du in wenigen Schritten zu deinem Giftschein:

Was ist die Chemikalien-Verbotsordnung?


Die Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) regelt Beschränkungen beim Inverkehrbringen und die Verbote bestimmter gefährlicher Stoffe für den allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Beschränkungen und Verbote, welche hauptsächlich dem Arbeitsschutz dienen, werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behandelt.

Sie regelt auch die Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen von allgemeinen und besonders gefährlichen Stoffen, z.B.

- Asbest
- Formaldehyd
- Dioxinen und Furanen
- Benzol
- aromatischen Aminen
- Arsen-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen
- Polychlorierte Biphenylen und Polychlorierten Terphenylen
- Pentachlorphenolen
- Vinylchlorid
- aliphatischen Kohlenwasserstoffen
- Teeröle

Wer solche Stoffe in Verkehr bringt, dem werden eine Reihe von Pflichten auferlegt. Dazu gehören behördliche Erlaubnispflichten, Anzeigepflicht, Aufzeichnungspflichten oder auch Sachkundenachweise.
Für die Beschränkungen der Chemikalien-Verbotsverordnung gilt auch für das in Verkehr bringen von Gefahrstoffen das Selbstbedienungsverbot. Hierzu zählt auch der Versandhandel (auch der elektronische Handel im Internet) und der Verkauf über Automaten.

Was ist der „Giftschein“?


Die Sachkundeprüfung nach §11 Chemikalien-Verbotsordnung (umgangssprachlich auch „Giftschein“ oder „Giftprüfung“ genannt) bescheinigt allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen der in Anlage 2 genannten giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden, mutagenen, frucht- sowie organschädigenden, hochentzündlichen und brandfördernden Stoffen und Zubereitungen, mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren sowie die Kenntnis der sie betreffenden Vorschriften.

Wer braucht einen Giftschein?


Den Sachkundenachweis nach § 11 ChemVerbotsV ("Giftschein") benötigen Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Neben klassischen Unternehmen zählen hier zum Beispiel auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Der Sachkundenachweis kann nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.

Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:

1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340,
H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242

benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Wie bekomme ich einen Giftschein?


Die notwendige Sachkunde nach der Verordnung kann durch eine Prüfung, welche durch die nach Landesrecht zuständige Behörde durchgeführt wird, erbracht werden.
Der so genannte „Giftschein“ kann durch eine entsprechende Prüfung bei der zuständigen Behörde erbracht werden. Gemäß § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) kann die erforderliche Sachkunde nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 ChemVerbotsV durch eine von der zuständigen Behörde durchgeführte, bestandene Prüfung nachgewiesen werden. Für die Prüfung musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Wieviel kostet der Giftschein?



Es gibt viele verschiedene Anbieter, welche Vorbereitungslehrgänge auf die Sachkundeprüfung anbieten. Dementsprechend können wir hier keine genauen Angaben machen. Soweit wir wissen, liegen die Preise eines Lehrgangs je nach Umfang zwischen ca. 500 - 1600€. Die Prüfungsgebühr selbst liegt hier (je nach Landesbehörde) um die 130 - 180€ - je nach Umfang der Sachkunde variiert hier auch der Prüfungsumfang.

Wie kann ich mich vorbereiten?



Mit der Unterstützung von Büffeln.Net kannst du dich optimal ganz einfach auf deine theoretische Prüfung vorbereiten. Du kannst am PC, Tablet oder auch mit der App mit dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) büffeln. So kannst du zeit- und ortsunabhängig lernen und siehst an dem Lern-O-Meter, wie fit du für die Prüfung bist. An deinen Statistiken erkennst du auch sehr früh deine Schwachstellen und kannst so gezielter lernen. Des Weiteren kannst du auch nach deiner Sachkundeprüfung einfach immer mal wieder dein Wissen testen - schließlich schadet eine Auffrischung nicht!

Prüfungsinhalt


Der Prüfungsstoff behandelt folgende Themengebiete

- Kenntnisse über die Eigenschaften von Stoffen und deren Zubereitung
- Kenntnisse der Vorschriften
- Kenntnisse über die bei der Verwendung verbundenen Gefahren

Die Sachkunde wird benötigt, wer gefährliche Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen will.

Kapitelübersicht

Diese Prüfung umfasst insgesamt 903 Fragen verteilt auf 3 Kapitel.

FragenFragen
329Fragen
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256Fragen
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318Fragen
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903Fragen
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Wie lange ist der Sachkundenachweis gültig?


Spätestens sechs Jahre nach bestandener Sachkundeprüfung oder dem Erwerb der anderweitigen Qualifikation muss man zur Verlängerung eine Bescheinigung durch eine Fortbildung bei der zuständigen Behörde oder hierfür anerkannten Einrichtung erneuern. Nimmt man an einer halbtägigen Fortbildung teil, muss spätestens nach drei Jahren erneut die Teilnahme an einer Fortbildung nachgewiesen werden, bei einer ganztägigen Fortbildung nach sechs Jahren.
Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit gibt es zahlreiche Veranstalter, welche die Fortbildung oder auch den Sachkundenachweis anbieten. Darunter fallen Apothekerverbände, die TÜV Nord Service GmbH & Co. KG, die TÜV Süd Akademie, die GBK Ingelheim, die Technische Akademie Chemnitz, die Hochschule Niederrhein und viele weitere.

Welche Abschlüsse gelten als Sachkundenachweis?



Berufe, deren Abschluss automatisch als Sachkundenachweis gelten:

- Approbation als Apotheker
- Apothekerassistent
- Pharmazieingenieur
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Apothekenassistent
- Drogist (Abschlussprüfung 1992 oder später abgelegt mit erstreckte Bereiche
auf die Sachkundeprüfung)
- Geprüfter Schädlingsbekämpfer
- geeignetes Hochschulstudium, bei welchem entsprechende Lehrveranstaltungen
mit Prüfung durchgeführt wurden und
dies in das Zeugnis der Zwischen- oder Abschlussprüfung eingetragen ist
- Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (nur für die Abgabe von
Pflanzenschutzmitteln)

Wenn die Sachkunde nach alten Vorschriften nachgewiesen wurde, kann die Sachkunde auch erbracht werden.

Was droht, wenn kein Sachkundenachweis vorliegt?


Hat man keinen Sachkundenachweis und bringt die bestimmten gefährlichen Stoffe in Verkehr, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies kann ein Bußgeld bis zu 50.000 € mit sich bringen.

Weitere Infos gibt es hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalien-Verbotsverordnung
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl103s0867.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl103s0867.pdf%27%5D__1575895864620
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html
https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-technik/gefahrstoffe/2115103
https://www.tuev-nord.de/de/weiterbildung/seminare/sachkunde-chemikalienverbotsverordnung-fortbildung-a/

Alle Angaben sind ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, wurden jedoch nach bestem Gewissen zusammengetragen.

Fragenkatalog Rechtsstand: 31.10.2023
Version: 31.01.2024
Zuletzt geprüft: Februar 2024

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Die Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung wird umgangssprachlich auch Giftschein, oder Giftprüfung genannt.

Der Prüfungsstoff behandelt folgende Themengebiete

- Kenntnisse über die Eigenschaften von Stoffen und deren Zubereitung
- Kenntnisse der Vorschriften
- Kenntnisse über die bei der Verwendung verbundenen Gefahren

Die Sachkunde wird benötigt, wer gefährliche Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen will.

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Fragenkatalog Rechtsstand: 31.10.2023
Version: 31.01.2024
Zuletzt geprüft: Juni 2024

© Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeitet und aktualisiert die aufgeführten Fragen nach bestem Wissen. Trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden und die BLAC hat keinen Einfluss auf eventuelle Änderungen durch Dritte. Eine inhaltliche Verantwortung kann daher nicht übernommen werden.

Die Nutzung des Fragenkatalogs ist nach Maßgabe von § 62 Abs. 1 bis 3 (Änderungsverbot) und § 63 Abs. 1 und 2 (Quellenangabe) UrhG zulässig.

Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls selbst unter https://www.blac.de/Publikationen.html -> Thema "Chemikalien-Verbotsverordnung" -> "Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder (GFK)" über den aktuellen Fragenkatalog zur Prüfung.

Diese App ist keine App der Bundes- oder Landesregierung.

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