„Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe“ das geniale Online-Lernsystem

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Wie bekomme ich mein Sachkundenachweis im Bewachungsgewerbe gemäß §34a Abs.1 S.1 GewO


Hier wirst du über alle rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen aufgeklärt, wenn du selbstständig, oder unselbstständig im Bewachungsgewerbe tätig sein möchtest.
Wenn du gewerbemäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen willst (Bewachungsgewerbe), dann brauchst du hierzu gemäß §34 a der Gewerbeverordnung (GewO) einer besonderen Erlaubnis des Ordnungsamtes. Beim Lernen auf die jeweiligen Prüfungen unterstützt dich Büffeln.Net!

Was ist das Bewachungsgewerbe eigentlich?


Das Bewachungsgewerbe ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit. Sie setzt dabei ein aktives Handeln voraus, bei dem die Bewachung im Vordergrund stehen muss.
Laut § 34a Abs. 1 S. 1 GewO muss diese Tätigkeit von einer Behörde erlaubt werden. Um Sachen oder Personen beschützen zu können, kann es unter Umständen dazu kommen, dass Personen Gewalt anwenden müssen, daher ist die Erlaubnispflicht zwingend. Wenn Private „gewaltgeneigte“ Aufgaben übernehmen, muss besonders hingesehen werden, da in Deutschland der Staat das alleinige Gewaltmonopol inne hält und der Einsatz von Gewalt der Polzei vorbehalten ist.
Oftmals ist die Abgrenzung zu erlaubnisfreien Tätigkeiten nicht einfach: Die Genehmigungspflicht hängt von den Merkmalen der Gefahrenprävention ab, also davon, ob die Tätigkeit vor Gefahren und Schäden schützen soll.

Erlaubnispflichtig ist:
•    Kauf- und Warenhausdetektive, die Diebstahl verhindern sollen.
•    Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung
•    Personenschutz
•    Begleitung von Wert- und Geldtransporten
•    Fluggastkontrolle
•    Schutz von militärischen oder zivilen Einrichtungen (z.B. Kraftwerken, Asylunterkünften, etc.)
•    Zugangskontrolleur bei Großveranstaltungen (z.B. Bundesliga)

Nicht erlaubnispflichtig ist:
•    Reine Detektivarbeit, d.h. Beobachtung, Ermittlung und Materialbeschaffung
•    Babysitting oder Kinderbetreuung
•    Rettungs- und Pflegedienste
•    Garderobendienste u.ä.

Wer braucht die Erlaubnis nach §34a Abs.1 S.1 GewO?


Die Erlaubnis brauchst du, wenn du im Bewachungsgewerbe selbständig tätig werden willst. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, in welcher Rechtsform das Bewachungsgewerbe ausgeübt werden soll.
Wenn du als Einzelunternehmer ein Bewachungsgewerbe ausüben möchtest, musst du selbst eine Erlaubnis haben.
Wenn als Rechtsform eine Körperschaft (GmbH, AG, UG) gewählt wird, benötigt diese eine Erlaubnis.
Bei Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co KG, GbR) benötigt jeder Gesellschafter, der geschäftsführungsberechtigt ist, eine Erlaubnis. Dies gilt daher auch für Kommanditisten, soweit sie Geschäftsführungsbefugnisse besitzen. Die Personengesellschaft selbst kann keine Erlaubnis bekommen.
Wenn ein Unternehmen Personen im Bewachungsgewerbe beschäftigen will, müssen diese ihrerseits keine Erlaubnis haben. Sie werden schließlich unselbständig tätig. Weil aber auch diese Personen praktisch Gewalt ausüben können (z.B. wenn ein Ladendieb entdeckt wird), musst du eine spezielle Bescheinigung haben.

Wie wird die Erlaubnis nach §34a Abs.1 S.1 GewO erteilt?


So gelangst du in wenigen Schritten zu deinem Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe gemäß §34a Abs.1 S.1 Gewerbeverordnung (GewO) mithilfe von Büffeln.Net:

Welche Nachweise benötige ich?!


Die Erlaubnis wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, erteilt. Diesen Antrag stellen Einzelunternehmer und Personengesellschafter selbst. Die Körperschaft stellt ihn durch ihren Geschäftsführer. Dabei kannst du dich natürlich von anderen Personen vertreten lassen, achte aber darauf, dass diese eine schriftliche Vollmacht zur Antragstellung mitbringen.

Damit Ihnen eine Erlaubnis gewährt werden kann, musst du verschiedene Nachweise vorlegen:
•    Sachkundenachweis oder anderer Nachweis gemäß der Bewachungsverordnung
•    Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
•    Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
•    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers
•    Nachweis der Haftpflichtversicherung

Zusätzlich für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen werden sollen, oder bereits eingetragen sind, sind folgende Nachweise erforderlich:
•    Bei Körperschaften und Handelspersonengesellschaften: Auszug aus dem Handels- /Genossenschaftsregister (Auch für die GmbH der GmbH & Co. KG)
•    Persönliche Angaben aller Geschäftsführer (Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift)
•    Beglaubigte Kopie des Gesellschaftervertrages

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Ordnungsämter noch darüber hinaus andere Nachweise erhalten wollen (insb. Bundeszentralregister-Auskünfte). Kläre also am besten telefonisch vorab, welche Anträge deine lokale Ordnungsbehörde verlangt. Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren erhoben!

Hinweis für Ausländer: Wenn du dich in den letzten 3 Jahren nicht im Inland oder der EU aufgehalten hast und deshalb deine „Zuverlässigkeit“ nicht ausreichend geprüft werden kann, kannst du keine Erlaubnis erhalten. Frage hier im Einzelfall bei dem zuständigen Ordnungsamt nach.

Was ist der Sachkundenachweis?



Weil es vorkommen kann, dass du im Rahmen deiner Tätigkeit Gewalt ausüben musst, musst du über rechtliche und fachliche Voraussetzungen der Bewachungstätigkeit besondere Kenntnisse haben. Deshalb ist es nötig, dass du bei der Antragstellung einen Sachkundenachweis vorweisen kannst. Der Sachkundenachweis ist dabei was anderes als der Unterrichtungsnachweis! Diesen benötigen nur angestellte Personen. Der Unterrichtungsnachweis steht eine Stufe unter dem Sachkundenachweis. Wenn Sie über einen Sachkundenachweis verfügen, ersetzt dieser den Unterrichtungsnachweis. Umgekehrt geht das aber nicht.

Wann benötige ich einen Sachkundenachweis?


Grundsätzlich gilt: Wenn du selbständig ein Bewachungsgewerbe betreiben willst, benötigst du einen Sachkundenachweis. Auch als Geschäftsführer einer GmbH benötigst du ihn, wenn du mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst bist, oder den Gewerbebetrieb leitest.

Angestellte Personen können aber ausnahmsweise auch einen Sachkundenachweis benötigen, nämlich dann, wenn sie:
•    Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr vornehmen (sogenannte Citystreifen etc.)
•    Schutz vor Ladendiebstahl bezwecken (Kaufhausdetektive)
•    im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken bewachen (z. B. Türsteher)
•    in leitender Funktion Asylaufnahmeeinrichtungen und Asylgemeinschaftsunterkünften oder andere Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, bewachen
•    in leitender Funktion zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen

Unter „leitender Funktion“ sind jeweils die Personen zu verstehen, die für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt sind.

Wie erhalte ich einen Sachkundenachweis?



Der Sachkundenachweis wird nach Bestehen einer Sachkundeprüfung ausgestellt. Diese Prüfung wird von der IHK abgenommen und nicht von Büffeln.Net! Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der Prüfungsstoff umfasst dabei:

• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz,
• das Bürgerliche Gesetzbuch,
• das Straf- und Verfahrensrecht einschließlich des Umgangs mit Verteidigungswaffen,
• die Unfallverhütungsverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“
• den Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (dies ist ein Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung)
• und die Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Eine bestimmte Vorbereitung auf die Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen aber das Lernen mithilfe von Büffeln.Net für die ideale Vorbereitung auf die Prüfungen.

Kapitelübersicht

Diese Prüfung umfasst insgesamt 352 Fragen verteilt auf 12 Kapitel.

FragenFragen
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22Fragen
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352Fragen
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Die mündliche Prüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung abgelegt werden. Sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen können – gegen die Entrichtung einer Wiederholungsgebühr – beliebig oft wiederholt werden.
Bitte melde dich möglichst frühzeitig bei der IHK mittels Anmeldeformular zur Prüfung an.

Was ist der Unterrichtungsnachweis und wann benötige ich diesen?


Wenn du nicht selbständig im Bewachungsgewerbe tätig werden willst, sondern angestellt Bewachungstätigkeiten ausüben willst, dann benötigst du in der Regel einen Unterrichtungsnachweis. Es kann aber vorkommen, dass für dich eine Ausnahmeregelung greift. Diese Ausnahmen gibt es einerseits „nach oben“, d.h., dass du eine Sachkundeprüfung machen musst. Wenn das nicht greift, ist vorstellbar, dass du keinen Unterrichtungsnachweis erbringen musst.
Wenn du im Bewachungsgewerbe selbständig tätig bist, musst du sicherstellen, dass deine Angestellten einen Unterrichtungsnachweis besitzen. Wenn du dagegen verstößt, kann die Ausübung deines Gewerbes untersagt werden.

Wie erhalte ich einen Unterrichtungsnachweis?


Er wird dann ausgestellt, wenn:
• an der 40-stündigen Unterrichtung ohne Fehlzeiten teilgenommen wurde,
• aktiver Dialog mit dem Dozenten stattfand, und‎
• mündliche sowie schriftliche Verständnisfragen richtig beantwortet wurden.

Der letzte Punkt wird durch Tests während des Unterrichts abgeprüft.
Voraussetzung für die Erlangung des Unterrichtsnachweises ist, dass du der deutschen Sprache ausreichend mächtig bist. Dies ist der Fall, wenn du Deutsch zumindest auf Sprachniveau B1 beherrschst. Bei ungenügenden Sprachkenntnissen wird der Unterrichtungsnachweis nicht ausgestellt.

Die Unterrichtung umfasst Schulungen im Bereich:
• des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
• des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
• des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Umgangs mit Waffen
• der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
• dem Umgang mit Menschen, insbesondere des Verhaltens in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, sowie
• der Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Das Lernangebot von Büffeln.Net gibt auch hier eine angemessene Hilfestellung. Weitere Termine und Informationen, auch zu den Kosten der Unterrichtung, erhalten Sie auf den Seiten der IHK.

Gibt es Ausnahmen von Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis?



In manchen Fällen benötigst du keinen Sachkunde- / Unterrichtungsnachweis. Dies ist der Fall, wenn du:
• Eine Sachkundeprüfung bereits erfolgreich abgelegt hast
• eine Prüfung als "Geprüfte Werkschutzfachkraft" bei einer IHK abgelegt hast,
• eine Prüfung als "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" bei einer IHK abgelegt hast,
• eine Prüfung als "Geprüfter Werkschutzmeister" bei einer IHK abgelegt hast,
• eine Prüfung als "Meister für Schutz und Sicherheit" bei einer IHK abgelegt hast,
• den Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" erfolgreich abgeschlossen hast,
• einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) hast
• eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr) absolviert hast

Es gibt darüber hinaus Übergangsvorschriften für Personen, die bisher bereits im Bewachungsgewerbe tätig waren:
• für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe, die am 1. Januar 2003 seit min. drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 3 GewO durchgeführt haben, gilt der Nachweis der Sachkundeprüfung als erbracht.
• für Personen, die am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren, sind von der Unterrichtung befreit.
• Für Personen, die in leitender Funktion Asylunterkünfte und -einrichtungen bewachen, musste der Sachkundenachweis bis 30.11.2017 nachgewiesen werden.

Für den Fall, dass du eine ähnliche Ausbildung im EU-Ausland erworben hast und nachweisen kannst, gibt es die Möglichkeit eine spezifische Sachkundeprüfung abzulegen oder an einer ergänzenden Unterrichtung teilzunehmen. Diese haben den Vorteil, dass sie nicht so umfangreich sind, wie die regulären Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen. Allerdings entsteht bei diesen nicht immer ein Kostenvorteil.

Woher bekomme ich die Bescheinigung in Steuersachen?


Diese Bescheinigung forderst du bitte bei deinem Finanzamt an.

Wann benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?


Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn du die Erlaubnis für eine Körperschaft beantragst, oder bereits Personen beschäftigt hast.
Die natürlichen Personen fordern die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Sozialversicherungsträger an.

Welche Anforderungen bestehen an den Nachweis der Haftpflichversicherung?


Um sicherzustellen, dass Schäden von Auftraggebern und Dritten durch dich oder deine Beschäftigten ausgeglichen werden, musst du eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Dabei muss die Haftpflichtversicherung bestimmten Bedingungen entsprechen:
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme muss je Schadenereignis
• für Personenschäden 1 Million Euro,
• für Sachschäden 250.000 Euro,
• für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
• für reine Vermögensschäden 12.500 Euro
betragen. Frage dazu im Einzelnen deinen Versicherer um Rat, ob deine momentane Versicherung den Anforderungen entspricht, oder Handlungsbedarf besteht.

Welche Nachweise sind nötig, wenn ich die Erlaubnis für eine Körperschaft beantrage?


Für die Erlaubniserteilung an Körperschaften müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden. Das ist zum einen ein aktueller Handelsregisterauszug. Dabei ist darauf zu achten, dass er alle persönlichen Angaben aller Geschäftsführer (Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort) enthält. Außerdem musst du eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages vorlegen. Zu guter Letzt musst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes vorweisen.

Darf ich nun auch Waffen tragen?


Nein. Die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO berechtigt nicht zum Tragen oder Verwenden von Waffen. Dazu musst du eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein besitzen. Deren Erteilung ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Auch dafür bietet Büffeln.Net bereits die ideale Prüfungsvorbereitung. diese kannst du hier finden: https://www.bueffeln.net/pruefung/sachkundenachweis-fuer-waffenrecht/waffensachkundepruefung-gem-7-waffg

Ich habe die Bewachungserlaubnis. Was nun?





Nach Erteilung der Erlaubnis hast du zusätzlich den Beginn der gewerblichen Tätigkeit gegenüber dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Außerdem musst du während des gesamten Betriebes verschiedene Pflichten erfüllen. Im Einzelnen musst du:
• die Haftpflichtversicherung aufrecht erhalten
• besondere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllen
• vorgeschriebene Unterlagen aufbewahren
• gegenüber den Ordnungsbehörden Auskünfte erteilen
• bei Betriebsverlegung das Gewerbe ummelden, Zweigniederlassungen oder
Betriebsstätten des Unternehmens anmelden und bei vollständiger Betriebsaufgabe das Gewerbe abmelden
• für sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sorgen
• Waffengebrauch unverzüglich anzeigen

Anordnungen der Genehmigungsbehörde im Einzelfall sind bei dieser Aufzählung nicht erfasst.

Falls Sie Wachpersonal beschäftigen müssen Sie zudem:
• die Voraussetzungen zur Einstellung von Wachpersonal beachten (z. B. das Mindestalter von 18 Jahren)
• neue Wachpersonen, gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter bei der zuständigen Behörde anmelden
• fortlaufend nummerierte Ausweise erstellen und ausgeben
• eine Regelung zur Dienstkleidung treffen
• die Mitarbeiter zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichten
• ausgeschiedene Personen jährlich an die zuständige Behörde bis zum 31. März des Folgejahres melden
• die Unfallverhütungsvorschriften einhalten und die Unfallverhütungsvorschrift an ihr Personal ausgeben
• eine Dienstanweisung einschließlich der Regelung zur Führung von Schusswaffen erstellen und diese aushändigen
• die ordnungsgemäße Rückgabe von Schusswaffen und Munition nach Beendigung des Wachdienstes sicherstellen
• die einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes einhalten

Wenn du im Laufe der Tätigkeitsausübung gegen eine oder mehrere dieser Pflichten verstößt, kann die Erlaubnis widerrufen werden und Ihnen die Ausübung des Gewerbes untersagt werden. Büffeln.Net hilft dir dabei alle Pflichten zu erlernen, dass das eben nicht passiert.

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Der Fragenkatalog wurde uns von Herrn André Busche zur Verfügung gestellt und darf mit seiner Genehmigung für unser Lernsystem verwendet werden.

Fragenkatalog Stand: Oktober 2017
2. Auflage des Buches "Bewachungsgewerbe" © André Busche
Zuletzt geprüft: Juni 2024

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