„Amateurfunk - Klasse E (2024)“ das geniale Online-Lernsystem

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Infos zum Amateurfunk - Klasse E und zur Prüfung


Es gibt ab dem 24.06.2024 drei verschiedene Amateurfunkzeugnisklassen, welche aufeinander aufbauen, und zwar A, E und N: Die alles umfassende Klasse A (HAREC), die Amateurfunk Klasse E (Novice) und die neue Amateurfunk Klasse N (Entry-Class). Die folgenden Infos gelten für Prüfungen ab dem 26.04.2024.

Der Ablaufplan für dein Amateurfunkzeugnis


So gelangst du in wenigen Schritten zu deinem Amateurfunkzeugnis Klasse E:


Was ist ein Amateurfunkzeugnis und wofür brauche ich es?


Der Besitz von Amateurfunkgeräten und Empfang von Amateurfunksendungen ist in Deutschland allen erlaubt. Sobald man jedoch am Amateurfunkverkehr aktiv teilnehmen möchte, benötigt man ein Amateurfunkzeugnis.

Welche Amateurfunkklassen gibt es?



Amateurfunk - Klasse N: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse N (Entry-Class) dürfen auf 2m und 70cm UKW (VHF, UHF) und 10m Kurzwelle senden. Die maximale Sendeleistung beträgt bei der Amateurfunkklasse N 10 W EIRP.

Amateurfunk - Klasse E: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E (Novice) dürfen zusätzlich 13cm und 6cm HAMNET (nicht auf 6m oder 23m) UKW (VHF, UHF) senden. Bei Kurzwellen sind neben 10m 15m, 80m und 160m erlaubt (jedoch nicht auf 12m, 17m, 20m, 30m, 40m oder 60m). Die maximale Sendeleistung beträgt bei der Amateurfunkklasse E 100 Watt. Sie entspricht der CEPT Novize Radio License. Da die Klasse E auch in einigen europäischen Ländern anerkannt ist, darf man auch z.B. im Urlaub Funkbetrieb betreiben. Das DARC-Auslandsreferat hat hierfür eine Liste.

Amateurfunk - Klasse A: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A (Harmonised Amateur Radio Examination Certificate / HAREC) dürfen Funkbetrieb in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung von 750 Watt durchführen. Es ist die Höchste der Amateurfunkklassen und entspricht der CEPT Radio Amateur License. Mit einer Amateurfunklizenz der Klasse A ist in vielen Ländern anerkannt.

Voraussetzungen für die Prüfung zur Amateurfunkklasse E


- Personalausweis
- Überweisungsbeleg der Prüfungsgebühren
- Keine Altersbeschränkung (Minderjährige benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
- Wohnsitz in Deutschland (§ 4 Abs. 2 AFuG)

Die Amateurfunkprüfung findet normalerweise in den Räumen der Bundesnetzagentur statt und wird von der zuständigen Stelle organisiert und durchgeführt. Zuerst erfragst du telefonisch den Prüfungstermin bei der Bundesnetzagentur. Ein Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung bei der BNetzA ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung, sowie die Entrichtung der Gebühr.

Um an einer Zusatzprüfung teilnehmen zu können, ist ein Amateurfunkzeugnis der Klasse N oder eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung erforderlich. Geprüft werden die Bereiche „Technische Kenntnisse“, „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“. Wer bereits das Amateurfunkzeugnis der Klasse N hat, wird für die Klasse E nur noch im Bereich „Technische Kenntnisse“ geprüft.

Kapitelübersicht

Diese Prüfung umfasst insgesamt 1034 Fragen verteilt auf 4 Kapitel.

FragenFragen
204Fragen
* Vollversion *
172Fragen
195Fragen
* Vollversion *
463Fragen
* Vollversion *
1034Fragen
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Was kostet die Prüfung der Amateurfunkklasse E?




Für die Änderungen der Amateurfunkverordnung ab dem 24. Juni 2024 wird es hierfür eine aktualisierte Fassung der Besonderen Gebührenverordnung geben. Die Änderungen sind hier nicht berücksichtigt. Weitere Infos sind hierzu auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Einmalige Kosten (Stand: Januar 2024):
Zu der Prüfungsgebühr (Durchführung der Erstprüfung Klasse E) von 56,00€. Die Kosten für die Durchführung der Zusatzprüfung von der Klasse N auf die Klasse E ist derzeit noch nicht bekannt. Zusätzlich kommt eine Gebühr von 20,00€ für die Zuteilung des Rufzeichens und die Ausstellung der Lizenz­urkunde hinzu.

Jährliche Kosten: Bei zugeteiltem Rufzeichen erhebt die Bundesnetzagentur einen Frequenznutzungsbeitrag von ca. 4-7 € plus einem EMV-Beitrag von ca. 20-25 € pro Jahr. Die Beiträge werden jedes Jahr neu festgelegt.

Für die Prüfung zur Amateurfunklasse E Online lernen



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Eine Liste der Ausbildungslehrgänge vor Ort gibt es auf der Website des DARC.

Inhalt der Amateurfunkprüfung Klasse E


Die Amateurfunkprüfung besteht aus drei Teilen: Technische Kenntnisse - Betriebliche Kenntnisse - Kenntnisse von Vorschriften

Die Kenntnisse von Vorschriften und die Betrieblichen Kenntnisse sind für die Amateurfunkklassen N, E und A gleich. Lediglich die Technischen Kenntnisse unterscheiden sich bei jeder Klasse.

Technische Kenntnisse:
Neben allgemeinen mathematischen Grundkenntnissen werden in diesem Teil auch grundlegende Kenntnisse über z.B. elektrische Bauteile, Schaltungen, Modulationsverfahren, Sender- und Empfängerschaltung, verschiedene Antennen, Wellenausbreitung oder Messmethoden abgefragt. Auch werden Kenntnisse über Störemissionen, was bei diesen zu tun ist sowie Personen- und Sachschutz geprüft.

Betriebliche Kenntnisse:
Bei den Betrieblichen Kenntnissen werden neben dem Internationalen Buchstabieralphabet die verschiedenen Abkürzungen, Q-Gruppen, Wissen zu den Frequenzbereichen (z.B. auf welchen Frequenzen ein Amateurfunker senden darf) und auch die Rufzeichen. Weitere Wissensstände können zur Abwicklung des Amateurfunkverkehrs oder auch Notfunk- und Nachrichtenverkehrs im Falle von Naturkatastrophen gestellt werden.

Kenntnisse von Vorschriften:
Da sich Gesetze schneller ändern können, als die meisten Fragenkataloge angepasst werden können, ist es empfehlenswert, sich vor der Prüfung nochmal nach aktuellen Gesetzeslagen auseinanderzusetzen. Wir gehen zwar davon aus, dass bei Vorbereitungslehrgängen Gesetzesänderungen angesprochen werden, jedoch ist es gut, wenn man weiß, wie solche Fragen dann in der offiziellen Prüfung zu beantworten hat.

Die Kenntnisse von Vorschriften umfassen Wissen über die Radio Regulations (ITU RR), Regelungen der CEPT, das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunkverordnung (AFuV) selbst und weitere relevante Gesetze und Vorschriften zum Amateurfunk.

Prüfungsablauf der Amateurfunkklasse E



Die verschiedenen Prüfungsteile sind für die schriftliche Amateurfunkprüfung zeitlich begrenzt. Diese sind für die Amateurfunkklasse E wie folgt aufgeteilt:
- Prüfungsteil V (Kenntnisse von Vorschriften): 25 Fragen, max. 45 Minuten
- Prüfungsteil B (Betriebliche Kenntnisse): 25 Fragen, max. 45 Minuten
- Prüfungsteil N (Technische Kenntnisse Klasse N): 25 Fragen, max. 45 Minuten
- Prüfungsteil E (Technische Kenntnisse Klasse E): 25 Fragen, max. 45 Minuten

Ist man bereits Inhaber der Amateurfunkbescheinigung Klasse N, müssen die Fragebögen V, B und N nicht erneut ausgefüllt werden, sondern nur Prüfungsteil E.

Je Teil müssen mindestens 19 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden um zu bestehen. Werden 17 Fragen richtig beantwortet, wird mündlich nachgeprüft. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zu einem späteren Prüfungstermin einzeln wiederholt werden.

Als Hilfsmittel zu den Prüfungen sind ein nicht programmierbarer Taschenrechner oder ein einfacher wissenschaftlicher Taschenrechner (WTR) und ein Stift. Als weitere Hilfsmittel werden bei der Prüfung die Formelsammlung aus dem Fragenkatalog für den technischen Prüfungsteil, Auszüge aus dem Bandplan der IARU (2m, 70m), der Rufzeichenplan und die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgeteilt.

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Amateurfunk - Klasse E (2024) 

Wie in einem intelligenten Karteikartensystem wiederholt unsere App alle Prüfungsfragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Unser System wiederholt dabei vorrangig die Fragen, die du falsch beantwortet hast, bis du den Lernstoff für deine Prüfung sicher kannst. Das Büffeln.Net Lern-O-Meter hilft dir dabei, deinen Lernfortschritt besser im Auge zu behalten. Bei einem Kauf der Vollversion auf Büffeln.Net ist die App-Version dazu kostenlos!

In Deutschland ist zwar der Besitz von Amateurfunkgeräten und das Empfangen von Amateurfunksendungen für jeden gestattet, jedoch muss für die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst (senden) ein Nachweis über besondere Kenntnisse vorhanden sein. Grundsätzlich gibt es drei verschieden Klassen, die Klasse N (Entry-Class), Klasse E (Novice) und die Klasse A (HAREC).

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Copyright Hinweise:
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Fragenkatalog Stand: 20.03.2024
Gültig für Prüfungen ab dem 24. Juni 2024
Zuletzt geprüft: Juli 2024

Der Fragenkatalog wurde den Internetseiten der Bundesnetzagentur entnommen und wird mit deren Genehmigung veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/start.html

Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls selbst unter www.Bundesnetzagentur.de.

Diese App ist keine App der Bundes- oder Landesregierung.

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